Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fagen zur Parademusik
FAQ Parademusik.pdf
Wie hoch sind die Kosten für die Festkarten?
Es gibt drei Festkarten-Typen
| Festkarten-Typen | Standard: Preise (inkl. MwSt) |
mit 2 Haupt-mahlzeiten | mit 3 Haupt-mahlzeiten |
| Festkarte Standard Inklusive eine Hauptmahlzeit, bestehend aus einem 3-Gang-Menü und 3dl Mineralwasser |
CHF 78.00 | CHF 100.00 | CHF 122.00 |
| Festkarte Begleitpersonen Inklusive eine Hauptmahlzeit, bestehend aus einem 3-Gang-Menü und 3dl Mineralwasser |
CHF 58.00 | CHF 80.00 | CHF 102.00 |
Wird ein Instrumentendepot zur Verfügung gestellt?
In der Halle 9.0 steht für alle teilnehmenden Vereine ein Instrumentendepot bereit.
Werden Unterkünfte zur Verfügung gestellt oder muss sich jeder Verein selber darum kümmern?
Jeder Verein wird bei der Unterkunftssuche durch St.Gallen-Bodensee Tourismus unterstützt. Mit folgendem Reservationsformular helfen Sie uns eine geeignete Unterkunft für Ihren Verein zu finden.
Reservationsformular.pdf
Bei weiteren Fragen ist Frau Caroline Grob für Sie da.
Reservierungsbüro EMF2011
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 13.30 - 17.00 Uhr
Tel. +41 (0)71 227 37 33
Fax +41 (0)71 227 37 67
informationsgbt@st.gallen-bodensee.ch
Wie werden die Zeiten des Wettstückvortrages festgelegt?
Die beiden Vorträge (Aufgaben- und Selbstwahlstück) werden im selben Lokal vor zwei verschiedenen Jurys gespielt. Die Parademusik ist grundsätzlich nach den Wettspielen vorgesehen. Auch hier gibt es Ausnahmen. Da die Wettspiele bis in den Abend reichen, ist es nicht möglich, allen Vereinen diesen Ablauf zu gewährleisten.
Ist die Reihenfolge der vorzutragenden Stücke in der Konzertmusik vorgegeben?
Art. 6.2 des Reglements besagt: Aufgabestück und Selbstwahlstück werden in dieser Reihenfolge von zwei verschiedenen Jurys im gleichen Konzertlokal beurteilt, wobei die eine Jury nicht weiss, wie der Verein von der anderen Jury benotet worden ist. Gleiche Klassen und Besetzungstypen sollen, wenn immer möglich, von den gleichen Jurys beurteilt werden.
Wo werden die Komponisten der Aufgabenstücke aufgelistet?
Alle Angaben sind auf www.windband.ch/news oder auf dem folgenden PDF ersichtlich.
Komponisten und Aufgabestuecke EMF2011.pdf
Hat man mit dem Festabzeichen Zutritt zu allen Veranstaltungen?
Ja, Ausnahme bilden die Galakonzerte.
Kann man eine spezielle Festkarte für Begleitpersonen (Fans) bestellen?
Ja. Sie kann mit einer, zwei oder dei Mahlzeiten bestellt werden.
Nur der Eintritt ohne Mahlzeiten für einen oder mehrere Tage muss am Fest selber gelöst werden.
Wird die 3. Klasse Fanfare mixte eine selbständige Kategorie sein oder wird sie in eine andere Kategorie integriert?
Die Kategorie Fanfare mixte wird nach wie vor existieren, ausser im Unterhaltungsmusik-Wettbewerb (weitere Informationen dazu im Reglement).
Wird das Teststück für die 3. Klasse Fanfare mixte dasselbe sein, wie das Aufgabestück der Harmonien 3. Klasse?
Es wird dasselbe Teststück wie für die Brass Bands sein, aber in einer neuen, dem F/B-Besetzungstyp angepassten Instrumentierung.
Gemäss Ausführungsbestimmungen für den Unterhaltungsmusik-Wettbewerb gibt es Teil A und Teil B. Teil A besteht aus einem Selbstwahlprogramm ohne Aufgabenstück. Gibt es den klassischen Wettbewerb gemäss SBV von einem Selbstwahlstück und einem 10-Wochen-Aufgabestück auch?
Gemäss dem Reglement für das Eidgenössische Musikfest habe ich dies nicht gefunden. Artikel 2.1 der Ausführungsbestimmungen für den Unterhaltungsmusikwettbewerb am Eidgenössischen Musikfest bestimmt klar: Die musikalischen Vorträge am Unterhaltungsmusik-Wettbewerb bestehen aus einem Selbstwahlprogramm ohne Aufgabenstück. Die Teilnahme an der Parademusik ist freiwillig, ebenso die Teilnahme am Cup-Wettbewerb. Das musikalische Wettspiel im klassischen Blasmusikbereich besteht aus einem Selbstwahl- und Aufgabenstück sowie der Teilnahme am Parademusikwettbewerb. Das sind zwei ganz klar voneinander abgegrenzte Wettbewerbe. Die entsprechenden Reglemente finden Sie unter www.windband.ch
Speziell zur Unterhaltungsmusik
Müssen die ausgewählten Stücke komplett durchgespielt werden?
nein
Können Wiederholungen weggelassen werden?
ja
Kann direkt in eine Koda gesprungen werden?
ja
Müssen die Änderungen in den Partituren eingezeichnet werden?
ja
Könnten auch nur Teile eines Stücks aufgeführt werden? z.B. nur eine Melodie aus einem Medley?
ja
Fragen zu Mitgliedschaften und Anmeldungen
Bei den Anmeldeformalitäten für das Eidgenössische Musikfest steht, dass bei der Teilnahme nur Mitglieder des Vereines, welche den Verbandsbeitrag bezahlt haben, zugelassen sind. Wenn wir eine Aushilfe engagieren, können wir diese in den Verein aufnehmen? Wie sieht es mit dem Verbandsbeitrag aus, wenn diese Person in einem anderen Stammverein mitspielt und der Verbandsbeitrag durch den Stammverein bezahlt wird? Haben wir den Verbandsbeitrag auch für die Aushilfe zu bezahlen?
Bemerkungen zu «Aushilfen» und «Zuzügern» am EMF 2011 Bitte beachten Sie Art. 11.3 im Festreglement.
Aushilfen: Ein Verein hat beispielsweise 45 Mitglieder. Diese Mitglieder sind dem Kantonalverband gemeldet worden. Die entsprechenden Beiträge sind bezahlt und die Musikerpässe sind ausgestellt. Davon kann ein Musizierender aus berechtigten Gründen nicht am EMF teilnehmen (Krankheit usw.). Dann darf der Verein dieses Mitglied durch andere Musizierende ersetzen. Er hat das in seinem Festetat entsprechend zu vermerken. Es braucht keine besonderen Bewilligungen mehr. Diese Musikanten haben dann den Musikerpass eines anderen Vereins. Der Beitrag ist zwar nicht für sie bezahlt, aber für die, welche nicht teilnehmen können. Selbstverständlich ist die Festkarte auch für die Aushilfe zu lösen.
Zuzüger: Zuzüger müssen mit einer Begründung beim SBV beantragt und durch diesen bewilligt werden. Es gibt berechtigte Gründe für Zuzüger. Die Besetzung ist nicht vollständig, das kann heute bei vielen Vereinen vorkommen. Der Verein holt aus einem anderen Verein Zuzüger. Er hat bisher 45 Mitglieder bezahlt und kommt nun zum Beispiel mit 47 Mitgliedern an das Fest. Hier müssten die beiden Zuzüger nachbezahlt werden. Sie machen mit dem Verein Musik und sind von diesem bei Verband, SBV und SUISA nicht bezahlt. Die Festkarte ist auch für diese beiden zu lösen. Mit dem Festetat gibt der Verein folgendes bekannt:
- welches seine ureigenen Mitglieder sind
- wer als Ersatz am Fest teilnimmt
- wer als Zuzüger dabei ist (separat aufgeführt)
| Ab welchem Jahr ist eine Aufnahem als SBV Mitglied möglich | Der SBV hat die Restriktion «15 Jahre» schon lange aufgegeben. Eine Aufnahem im Verein ist ab jedem Alter möglich. Dies wirkt sich auch auf die Veteranenberechnung aus. |
| Müssen Jugendliche in einer «Probezeit» auch aufgenommen werden? | Nein. Eine Aufnahme ist grundsätzlich nicht zwingend (aber sinnvoll). Sie werden fpr die SUISA-Entschädigung angerechnet. Dafür muss immer der ganze Bestand an Musizierenden inkl. Dirigent/in angemeldet werden. Dies gilt auch für die Bezahlung der Beiträge an den SBV/Kantonalverband. |
| Wie sind solche jugendliche «Nichtmitglieder» am EMF2011 zu handhaben? | Sie sind als «Jungmusikanten» zu melden, müssen ins Mitgliederetat aufgenommen werden und haben die Festkarte zu lösen. Die korrekte Eingabe lautet somit: Müller Charly (Jungmusikant) |
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Wie werden Zuzüger/Aushilfen gehandhabt? |
Zuzüger/Aushilfen sind im Etat der Detailanmeldung des EMF2011 aufzuführen. Also: Müller (Zuzüger). Für sie muss auch eine Festkarte gelöst werden. Wenn sie in mehreren Vereinen mitmachen, muss die Aushilfe/Zuzüger pro Verein/Teilnahme eine Festkarte lösen. Dies gilt auch, wenn die Aushilfen/Zuzüger am gleichen Wochenende in mehreren Vereinen mitmachen. Für Zuzüger sind auch die SUISA-Gebühren zu bezahlen. An den Konzertauftritten werden kontrollen durchgeführt. |
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Wie werden die vereinseigenen Tambouren und Perkussionisten behandelt? |
Als «normale» Mitglieder. Sie sind auch als solche im Etat aufzuführen. |
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Wie sind vereinsfremde Tambouren, z.B. von Tambourenvereinen, die nur an der Parademusik teilnehmen, aufzuführen? |
Vereinsfremde Tambouren benötigen keinen Musikerpass. Sie sind jedoch im Festetat aufzuführen und haben die Festkarte zu lösen. |
| Wie werden Ehrendamen, Majoretten und Fähnriche behandelt? |
Der Fähnrich ist Mitglied des Vereins und wird als solches behandelt. Ehrendamen und Majoretten sind im Etat nicht einzutragen. Sie werden als Begleitpersonen eingetragen. |


